Stichwahl des Oberbürgermeisters in Ansbach am 22. März
Die Bürgerinnen und Bürger von Ansbach sind am 22. März 2026 erneut aufgerufen, ihren Oberbürgermeister zu wählen. An diesem Tag findet die Stichwahl statt, nachdem die reguläre Kommunalwahl keinen klaren Sieger hervorgebracht hat. In diesem Artikel erfahren Sie, wer zur Wahl berechtigt ist, wie die Briefwahl funktioniert und welche Fristen einzuhalten sind.
Wer darf wählen?
Wahlberechtigt sind alle Ansbacherinnen und Ansbacher, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, die deutsche Staatsbürgerschaft oder die eines anderen EU-Mitgliedstaates besitzen und seit mindestens zwei Monaten in Ansbach wohnen. Es ist wichtig, dass alle Wahlberechtigten ihren Personalausweis oder Reisepass zur Wahl mitbringen.
Briefwahl leicht gemacht
Für diejenigen, die am 22. März nicht persönlich wählen können, steht die Möglichkeit der Briefwahl zur Verfügung. Hierbei ist zu beachten, dass die Wahlunterlagen rechtzeitig beantragt und die Wahlbriefe pünktlich bei der Stadt eingehen. Der Versand der Briefwahlunterlagen kann entweder über das Bürgerservice-Portal der Stadt oder schriftlich beantragt werden.
Fristen und rechtliche Hinweise
Um sicherzustellen, dass die Stimme gezählt wird, müssen die Wahlbriefe spätestens bis zum Wahltag um 18:00 Uhr im Rathaus eintreffen. Bei bereits beantragter Briefwahl sollten Bürgerinnen und Bürger kontrollieren, ob ihre Unterlagen vollständig und korrekt ausgefüllt sind. Die gesetzlichen Vorgaben zum Datenschutz und zur Wahlgeheimhaltung werden selbstverständlich eingehalten.
Mit der bevorstehenden Stichwahl verspricht der Wahlkampf in Ansbach noch einmal spannend zu werden. Die Stadtverwaltung appelliert an alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen und so zur demokratischen Willensbildung beizutragen.




